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   LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10   

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https://dejure.org/2013,24153
LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10 (https://dejure.org/2013,24153)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.07.2013 - 1 O 216/10 (https://dejure.org/2013,24153)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 1 O 216/10 (https://dejure.org/2013,24153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2013, 16221
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird bei einem Beitritt zu geschlossenen Immobilienfonds, auf denen der vorliegende Fall des Beitritts zu einem vermögensverwaltenden Fonds von Erwerb von Genussrechten (in der Sparte des Handelns mit Immobilien) vergleichbar ist, die Kausalität eines Prospektfehlers für die Anlageentscheidung aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung vermutet (BGH DStR 2010, 233, 235, vgl. auch LG Stuttgart, a.a.O.; m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2010 - III ZR 336/08

    Schadensersatzanspruch des Kapitalanlegers: Anrechnung von sich aus der

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Eine Anrechnung von eventuellen Steuervorteilen des Klägers kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich laut Prospekt um eine mitunternehmerische Beteiligung gehandelt hat mit der Folge, dass der Kläger auch die Schadensersatzleistungen zu versteuern haben dürfte (vgl. BGHZ 186, 205).
  • BGH, 14.06.2007 - III ZR 300/05

    Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Dabei ist einerseits auf die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Anlegers abzustellen, der mit der nur in den eingeweihten Kreisen gebräuchlichen Schlüsselsprache nicht vertraut ist (BGH WM 2005, 782), andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Prospektverantwortlichen eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen dürfen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1329; vgl. zu dem Vorstehenden insgesamt LG Stuttgart, 25 O 187/12, Urteil vom 30.10.2012).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist, ist nicht allein anhand der wiedergegebenen Einzeltatsachen, sondern nach dem Gesamtbild zu beurteilen, dass der Prospekt von den Verhältnissen des Unternehmens bzw. der Anlage vermittelt (BGH NJW 1982, 2823).
  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 359/03

    Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Dabei ist einerseits auf die Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Anlegers abzustellen, der mit der nur in den eingeweihten Kreisen gebräuchlichen Schlüsselsprache nicht vertraut ist (BGH WM 2005, 782), andererseits aber auch zu berücksichtigen, dass die Prospektverantwortlichen eine sorgfältige und eingehende Lektüre des Prospekts bei den Anlegern voraussetzen dürfen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1329; vgl. zu dem Vorstehenden insgesamt LG Stuttgart, 25 O 187/12, Urteil vom 30.10.2012).
  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 372/03

    Prospekthaftung eines konzernbeherrschenden Gesellschafters

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Ob ein Beteiligter als sogenannter Hintermann anzusehen ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab, wobei die gesellschaftsrechtliche Funktion sowie ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse für eine Einflussnahme auf die Konzeption des Modells sprechen können (vgl. BGH WM 2006, 427).
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 163/86

    Haftung des Gründergesellschafters einer Publikums-KG gegenüber Kapitalanlegern;

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Als unmittelbare Vertragspartnerin jedes neu eintretenden Anlegers haftet die Beklagte zu 1) für unrichtige Prospektangaben, aufgrund derer der Anleger für den Fondsbeitritt geworben wird (BGH NJW-RR 1991, 804; BGH ZIP 1987, 912).
  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Die örtliche Zuständigkeit nach § 32b Abs. 1 ZPO indiziert die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (vgl. BGH, Urteil v. 21.11.1996, IX ZR 148/95, juris Rn. 6).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 132/90

    Haftung von Gründungsgesellschaftern und Anlagegesellschaftern einer

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Als unmittelbare Vertragspartnerin jedes neu eintretenden Anlegers haftet die Beklagte zu 1) für unrichtige Prospektangaben, aufgrund derer der Anleger für den Fondsbeitritt geworben wird (BGH NJW-RR 1991, 804; BGH ZIP 1987, 912).
  • LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 203/10

    Anspruch auf Rückabwicklung einer Kapitalanlage in Form einer Treuhandbeteiligung

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2013 - 1 O 216/10
    Die Verfahren 1 O 201/10 bis 1 O 236/10 und 1 O 248/10 - 1 O 250/10 wurden im allseitigen Einverständnis parallel verhandelt, so dass sämtliche zu den Verfahren eingereichten Schriftsätze und in der Sache 1 O 203/10 im Termin abgegeben Erklärungen der Parteien und Prozessbeteiligten sowie Erörterungen der Kammer in allen Verfahren Gegenstand der mündlichen Verhandlungen waren.
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